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Unsere Patienten können hier


Hier finden Sie Informationen zum Zweitmeinungsverfahren, das für mehrere planbare operative Eingriffe zur Verfügung steht Patienten-Service Zweitmeinung


Ab April 2025 sollen alle gesetzlich Versicherten eine ePA erhalten, es sei denn, sie widersprechen aktiv. Mit dieser Opt-Out-Regelung will der Gesetzgeber erreichen, dass die ePA künftig breit genutzt wird. In der derzeit geplanten Form erscheint uns die ePA im Praxisalltag nicht sinnvoll nutzbar, da wertvolle Behandlungszeit durch die unzureichende technische Ausgestaltung verloren zu gehen droht. Ebenso problematisch sind nach wie vor bestehende datenschutzrechtliche Aspekte. 

Wir raten aktuell dazu, der Anlage einer ePA zu widersprechen! Sollten die kritischen Punkte zuverlässig geklärt und ein Nutzen der ePA für Patienten und Praxen nachgewiesen worden sein, kann jeder von uns neu entscheiden.

Widerspruch zur Anlage einer ePA
Musterformular zum Einsenden an die Krankenkasse
ePa-Widerspruch.pdf (33.76KB)
Widerspruch zur Anlage einer ePA
Musterformular zum Einsenden an die Krankenkasse
ePa-Widerspruch.pdf (33.76KB)


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